Patientenverfügung

Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen. Mit einer Patientenverfügung erteilen Sie eine Anweisung an zukünftig behandelnde Ärzte und Ärztinnen für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können.

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln. Sie können vereinbaren, dass von der Vorsorgevollmacht erst Gebrauch gemacht werden darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, über ihre Angelegenheiten zu entscheiden. Diese Situation kann nicht nur aufgrund einer Krankheit eintreten, sondern zum Beispiel auch durch einen Unfall. Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin durch das Betreuungsgericht zu vermeiden.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz in der Rubrik Broschüren: Vorsorge und Betreuung.