Ambulante Pflege

Ambulante Pflege umfasst die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer eigenen Häuslichkeit. Stehen keine Familienangehörige oder andere Personen aus dem sozialen Umfeld für die ambulante Pflege zur Verfügung, kann ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden.

Ambulante Pflegedienste leisten Unterstützung in der Hauswirtschaft, Grundpflege und Behandlungspflege. Die Hauswirtschaft umfasst haushaltsnahe Dienstleistungen, wie die Reinigung des Wohnumfelds oder das Einkaufen für den täglichen Bedarf und die Zubereitung von Mahlzeiten. Die Grundpflege umfasst alle Maßnahmen der Körperhygiene, zum Beispiel die Ganzkörperwäsche oder Duschen, Zahnpflege oder Hautpflege. Die Behandlungspflege beinhaltet alle medizinischen Leistungen nach ärztlicher Verordnung, unter anderem die Vorbereitung und Überwachung der Einnahme von Medikamenten, Injektionen, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen oder die Versorgung von Wunden.

Abrechnung

Die Leistungen der Behandlungspflege werden mit der Krankenkasse abgerechnet. Hierfür ist ein entsprechendes Rezept erforderlich.

Die Leistungen der Hauswirtschaft und der Grundpflege werden über die Pflegekasse abgerechnet. Hierfür ist eine Eingruppierung in einen Pflegegrad notwendig. Die Eingruppierung erfolgt nach der Pflegebegutachtung über den Medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegekassen. Der Antrag auf Eingruppierung wird über die Pflegekasse gestellt.

Ergänzungen

Um die ambulante Pflege so lange wie möglich aufrecht zu erhalten, gibt es verschiedene unterstützende Angebote, wie zum Beispiel Einrichtungen der TagespflegeEssen auf Rädern, Hausnotrufsysteme, verschiedene Hilfsmittel oder Wohnungsanpassungen. Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege. Hierfür muss ein Antrag auf Verhinderungspflege gestellt werden.