Landespflegegeld
Das Bayerische Landespflegegeld kann bei Hauptwohnsitz in Bayern ab Pflegegrad 2 beantragt werden und beträgt 1.000 € pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.
Das Bayerische Landespflegegeld kann bei Hauptwohnsitz in Bayern ab Pflegegrad 2 beantragt werden und beträgt 1.000 € pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.