Heil- und Hilfsmittel

Heilmittel

Heilmittel sind nichtärztliche Behandlungsverfahren, die von speziell ausgebildeten Therapeuten/-innen erbracht werden, um Krankheiten zu heilen, zu lindern oder ihnen vorzubeugen. Beispiele sind die Ergotherapie, physikalische Therapien (wie etwa Krankengymnastik) oder die Sprachtherapie. Heilmittel müssen immer ärztlich verordnet werden, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Patienten/-innen müssen zehn Prozent der Kosten plus zehn Euro zuzahlen. Kinder und Jugendliche sind davon ausgenommen. 

Hilfsmittel

Hilfsmittel sind Geräte oder Gegenstände, die eine körperliche Beeinträchtigung ausgleichen, ihr vorbeugen oder eine Heilbehandlung sichern. Beispiele sind Körperersatzstücke (Prothesen), Rollstühle, Brillen oder Hörgeräte. In der Regel werden Hilfsmittel ärztlich verordnet, gesetzlich Versicherte können die Mittel aber auch ohne Rezept direkt bei ihrer Krankenkasse beantragen. Hilfsmittel werden von verschiedenen Leistungserbringern wie beispielsweise Sanitätshäusern, Homecare-Unternehmen oder Apotheken abgegeben. Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gibt einen Überblick über alle Produkte.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

...sind Einweghandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzeinlage, Schutzschürzen (einweg), Munschutz (OP oder FFP2), Einmallätzchen und Fingerlinge. Hierfür übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bis zu 40 € pro Monat ab Pflegegrad 1. 

Zuzahlung

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen sich an den Ausgaben für ihre Gesundheit in Form von Zuzahlungen bis zu einer individuellen Belastungsgrenze beteiligen. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % der Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen pro Kalenderjahr. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1 %. 

Sobald Sie mit Ihren Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres die Belastungsgrenze erreicht haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung beantragen. Beachten Sie, dass die Krankenkasse Sie nicht automatisch benachrichtigt, wenn Sie die persönliche Belastungsgrenze erreicht haben. Daher ist es wichtig, die Zuzahlungen im Blick zu behalten und die Quittungen aufzubewahren. Die Zuzahlungsbefreiung gilt stets nur für ein Kalenderjahr und muss daher immer wieder neu beantragt werden.