Tagespflege

Die Tagespflege wird in der Regel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige berufstätig sind. Die Pflegebedürftigen werden meist morgens abgeholt, in die Tagespflegeeinrichtung gefahren und am Nachmittag wieder nach Hause gebracht.

Entsprechende Einrichtungen in Ingolstadt finden Sie auf unserer Pflegeplatzbörse.

Ein Anspruch besteht für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 und höher.

 

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbetrag einsetzen. Gewährt wird die teilstationäre Versorgung jedoch nur wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege notwendig ist.

Die Pflegeversicherung übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und der in der Einrichtung notwendigen Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege.

Kosten für Unterkunft und Verpflegung, eventuell auch Investitionskosten müssen privat getragen werden.